Speichersysteme sind durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau förderfähig:
Mit dem Förderprodukt „Erneuerbare Energien - Speicher“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird die Nachrüstung und Neuinstallation von stationären Batteriespeichersystemen in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen finanziell unterstützt.
Die Fördermöglichkeiten im Überblick:
- Zinsgünstiges Darlehen der KfW-Bank mit bis zu 20 Jahren Laufzeit
- Staatlicher Tilgungszuschuss bis zu 600,00 Euro pro kWp bei Neuinstallation
- Staatlicher Tilgungszuschuss von bis zu 660,00 EUR pro kWp der PV-Anlage bei Nachrüstung von Bestandsanlagen
Die Fördervoraussetzungen im Überblick:
- gefördert werden PV-Anlagen bis zu einer Größe von 30 kWp installierter Leistung
- Bestandsanlagen, die nach dem 31.12.2012 installiert wurden und mind. sechs Monate in Betrieb sind